Jugendschutzregeln

Der SR Yburg Steinbach e.V. wurde am 23.07.2021 als Jugendfreundlicher Verein zertifiziert.

Unsere JUgendschutzregeln

1. Einhaltung des Jugendschutzgesetzes: Bier, Wein und Sekt erst ab 16 Jahren, Spirituosen, Mixgetränke und Zigaretten nur für Volljährige.
2. Aktionen, die zum schnellen Trinken von Alkohol motivieren (z.B. Stiefeltrinken nach Wettkämpfen, „Happy hour“ oder all „you can drink“), sind nicht gestattet.
3. Unbedingte Einhaltung des sogenannten „Apfelsaftgesetzes“: Das günstigste alkoholfreie Getränk darf nicht teurer sein als das günstigste alkoholische Getränk in gleicher Menge und wird auch beworben.
4. Trainer/innen und Anleiter/innen leben einen maß- und genussvollen und vor allem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol vor. Sie benehmen sich in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen immer wie ein Vorbild und nehmen die Verantwortung gegenüber Eltern und Öffentlichkeit ernst.
5. Alkohol wird nicht als Belohnung für einen Erfolg eingesetzt (Kasten Bier bei Spielgewinn).
6. Hinter der Bar stehen Erwachsene, die beim Verkauf alkoholischer Getränke verantwortungsbewusst handeln.
7. Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Vorstandsmitglieder und Abteilungsleiter kennen die Jugendschutzbestimmungen.
8. Die Regeln, die für den Verein verbindlich sind müssen deutlich sichtbar aushängen, damit sie durch die Öffentlichkeit auch kontrolliert werden können.
9. Ein eigener Jugendschutzbeauftragter wird für die Dauer der Veranstaltung bestellt. Er achtet darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.
10. Die Erfahrung bei dieser Veranstaltung (Wie ist es gelaufen? Was hat sich bewährt, was nicht?) werden an den Bürgermeister/ die Gemeinde zurückgemeldet, um für die Zukunft Verbesserungen zu erzielen.
11. Bei Jugendspielen oder Veranstaltungen bei welchen die Jugend im Vordergrund steht, gibt es keine alkoholischen Getränke. Dies gilt ausnahmslos.
12. Das Rauchen direkt vor den Sportstätten ist nicht erlaubt und wird während Veranstaltungen nicht geduldet. Keiner läuft gerne durch Zigarettenrauch in eine Sportstätte.
13. Es gilt für Jugendliche und Erwachsene: Im Trikot wird kein Alkohol getrunken und nicht geraucht.
14. Zu den angebotenen alkoholischen Getränken werden auch attraktive alkoholfreie Alternativen angeboten.
15. Auf die strikte Einhaltung des Jugendschutzgesetzes wird deutlich hingewiesen (Plakate, Flyer, etc.).

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